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Beachten Sie: In Österreich herrscht von 1. November bis 15. April Winterreifenpflicht, das heisst, bei winterlichen Straßenbedingungen (Schneefahrbahn, Eisglätte etc.) muss Ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet sein. Um den Holzbrückenweg zu unserem Haus hochzufahren (ca. 150 m) benötigen alle Fahrzeuge Winterreifen, da hier in dieser Zeit jederzeit mit Schneefahrbahn zu rechnen ist. Im Extremfall (starker Schneefall) kann es sein, dass Schneeketten notwendig werden.